BVfK-Wochenendticker 23. Januar 2016

Über rechtssicheren Gebrauchtwagenverkauf:

   Man darf alles verkaufen, man muss es nur richtig beschreiben.

   Wir müssen mindestens dreimal so gut sein, wie die Gegenseite.

   Wir hauen nicht nur auf die Pauke, sondern spielen eine Vielzahl von Instrumenten.

Kommentar aus Brüssel:  Die Wirtschaft muss daher alles tun, damit Schengen und der freie Personen- und Warenverkehr über die EU Binnengrenzen erhalten bleibt! Von Dr. Frank Friedrich, ECDA

Online-Abstimmung Tacho: Tachomanipulation findet längst nicht in dem Umfang statt, allerdings leiden wir unter dem Imageproblem.  Die Maßnahmen des BVfK sind gut und richtig.

Aktuelles aus der BVfK-Rechtsabteilung: Prüfungspflichten der Kfz-Händler nach dem Geldwäschegesetz. 

Die Gebührenordnung der BVfK-Rechtsabteilung wurde überarbeitet - Ersteinschätzung bleibt kostenlos. Freibetrag wurde verdoppelt.

WARNUNG:  ZENTRALES GEWERBEGEGISTER kassiert ab!

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

man darf alles verkaufen, man muss es nur richtig beschreiben. Alles was man nicht beschrieben hat, muss so sein, wie es üblicherweise ist. 

Dies dürfte der Gesetzgeber gemeint haben, als er im § 434 BGB die kaufrechtliche Mangelfreiheit definiert hat. 

Daran orientiert sich, wie auch an unzähligen Informationen aus Tausenden von Kaufrechtsakten der BVfK-Rechtsabteilung, vielen gerichtlichen Entscheidungen, Kommentaren, Referaten und Diskussionen von und mit den Koryphäen beim Deutschen Autorechtstag die BVfK-Vertragsformulare. 

Sie folgen damit unter anderem den Ziel, etwas so eindeutig und unmissverständlich zu beschreiben, dass es darüber am Ende keinen Streit gibt. Passiert dies dennoch, sollten die von den BVfK-Juristen Vertretenen damit dann sehr gute Chancen haben, unberechtigte Mängelansprüche abzuwehren.

Das hat eigentlich nur dann seine Grenzen, wenn die Formulare verändert oder falsch ausgefüllt wurden, oder die Gegenseite mit prozessbetrügerischen Mitteln arbeitet.

Schnell zur Hand ist nämlich der willfährige Zeuge, der oft mit anwaltlichem Ideenreichtum das bestätigt, was tatsächlich nicht wahr ist. 

Dann kommt man nämlich an einen Punkt, wo der Kfz-Händler mit der nächsten Grundregel im oft unberechenbaren Justizsystem konfrontiert wird:

Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand!

Wobei sich bei Letzterem die oft nur vermeintlich erkennenden Richter nicht selten so anmaßend verhalten, als seien sie wirklich Gottes verlängerter Arm.

Auf eine solche Situation steuert möglicherweise gerade ein aktueller Rechtsfall zu, bei dem die Käuferin die Abnahme eines sieben Jahre alten, aber nur knapp 40.000 km gelaufen Balearen-Ferien–Finca–Jeeps, der sich "frisch geduscht" in glänzendem Zustand präsentiert, verweigert, da ihr bei den Vertragsverhandlungen angeblich Unfallfreiheit zugesichert worden sei, die man nun im Nachhinein nicht schriftlich bestätgien wolle. 

Abgesehen davon, dass überhaupt nicht feststeht, ob dieser Jeep jemals einen gravierenderen Unfallschaden erlitten hat, stellt sich zunächst die Frage, was denn üblicherweise von einem Fahrzeug mit einer solchen Geschichte, sofern sie bekannt ist, überhaupt erwartet werden kann. 

Wir alle wissen, in welchem Zustand sich Autos mit einer solchen Nutzung auf schelchten Wegen und Straßen nach so vielen Jahren selbst bei einer geringen Laufleistung befinden. Das dürfte auch den Horizont eines normalen Verbrauchers erreicht haben.

Doch auf den durchschnittlich informierten Verbraucher hat unser Mitglied nicht vertraut, sondern seine Kundin unter Verwendung und mit Hilfe der BVfK-Vertragsformulare und -Checkliste so genau und transparent wie möglich auf den Zustand, die Vergangenheit und die möglichen Risiken hingewiesen, bzw. darüber aufgeklärt. 

Die entsprechenden Hinweise ziehen sich wie ein roter Faden an mehreren Stellen durch die Dokumente, denn hier heißt es unter anderem:

-       „Im Zuge der Aufbereitung sind diverse Teile lackiert oder instandgesetzt worden“

-       „Eine Untersuchung auf Unfallschäden durch den Verkäufer hat nicht stattgefunden“

-       „Es erfolgt keine Zusicherung der Unfallfreiheit“

-       "Das Fahrzeug weist erkennbare Nachlackierungen oder Unfallvorschäden im Bereich der gesamten Karosserie auf." 

In dem Zusammenhang steht auch die der Kundin im BVfK-Formular angebotene Begutachtung durch einen neutralen Gutachter, worauf diese ausdrücklich schriftlich verzichtet und somit zu erkennen gibt, dass sie die deutliche werdenden besonderen Risiken bewusst in Kauf nimmt.

Von alldem will die Käuferin nun nichts mehr wissen, sondern stattdessen durch Zeugen beweisen, ihr sei mündlich die Unfallfreiheit zugesichert worden, von der nun keine Rede mehr sei. Daher trete sie vom Vertrag zurück und verweigere die Abnahme. 

Wenn gleich wir damit zur nächsten Regel kommen, nämlich dass man sich vor den Kunden schützen sollet, die nicht zum Gebrauchtwagen passen und somit froh sein dürfte, wenn das Geschäft nun nicht zu Stande kommt, wird der Händler seinen jetzt entstandenen Schaden einfordern müssen, was letztendlich zu einer rechtlichen Betrachtung, wennnicht gar richterlichen Klärung der Situation führen wird.

Und damit kommen wir wiederum zur zuvor zitierten Regel i.V.m. Gottes Hand, wenn nicht gar Gnade, denn die genießt der bis zur Entmündigung geschützte Verbraucher nun einmal eher, als dass der Händler mit einem fairen Prozess rechnen kann.

Und genau das ist der Grund, warum wir uns bei der Vertragsgestaltung so viel Mühe geben und den Händlern anraten, unseren Hinweisen zu folgen:

Wir müssen mindestens dreimal so gut sein, wie die Gegenseite, deren Auftritt mit versammelter, zur vermutlich falschen Aussage bereiten Verwandtschaft eine gute Chance auf rechtswidriger Ausbeutung des Autohändlers hat.

Damit das geschieht, treten nun die BVfK-Juristen in den Ring und hauen nicht nur auf die Pauke, sondern spielen eine Vielzahl von Instrumenten, um eine Melodie zu erzeugen, die das Gericht überzeugt. Sie greifen zudem auch eher nicht zur Machete und schlagen blind zu, sondern operieren feinfühlig mit dem Florett.

Dies alles, um Sie verehrte  BVfK-Mitglieder vor Schaden zu bewahren, damit nur das übrig bleibt, was wichtig ist:  

„Alles Gute für Ihren Autohandel!“

 Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V. www.bvfk.de

p.s.: Informationen zum richtigen Verkauf von Unfallwagen liefert auch das BVfK-Video:

BVfK-Podiumsdiskussion: Unfallwagen richtig verkaufen

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Kommentar aus Brüssel

von Dr. Frank Friedrich, ECDA

Dieses Jahr kann für jeden von uns entscheidende Veränderungen bringen. Auch für den Kfz-Handel. Wenn das Abkommen von Schengen wegen einer weiter andauernden Flüchtlingslawine dauerhaft scheitert, wird das unweigerlich Auswirkungen auf den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen haben. Das ist eine der Grundfreiheiten der EU. Die Wirtschaft muss daher alles tun, damit Schengen und der freie Personen- und Warenverkehr über die EU Binnengrenzen erhalten bleibt. Das geht nur über wirklich sichere Außengrenzen. Das Problem dabei ist Griechenland. Dieser Staat ist nur einen Finger breit von einem failed state entfernt. Es sieht nicht gut aus. Selbst wenn man die EU abschotten könnte, bleiben die Bilder von ertrunkenen Flüchtlingen. In der Türkei hat man sich an die Toten am Strand schon gewöhnt. Bei uns geht das nicht. Das hält unsere Gesellschaft nicht aus. Wir werden in 2016 eventuell mit Veränderungen im Warenverkehr rechnen müssen. Nicht zwingend, nur als worst case assumption.

Dr. hc. Frank Friedrich war viele Jahre Generalsekretär von Eurochambres, dem europäischen Dachverband von 1200 Industrie- und Handelskammern in 32 Ländern. Heute ist Dr. Friedrich  Brüsseler Repräsentant der Verbände BVfK und ECDA (European Car Dealer Association).

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Online-Abstimmung:

Tachomanipulation findet längst nicht in dem Umfang statt, allerdings leiden wir unter dem Imageproblem.  Die Maßnahmen des BVfK sind gut und richtig!

Unisono haben die BVfK-Mitglieder dies festgestellt. Sie bestätigen damit:

-  Der BVfK analysiert die Situation richtig!

-  Der BVfK kennt die Probleme der Händler!

-  Der BVfK ergreift die richtigen Maßnahmen!

Besten Dank für die zahlreichen Rückmeldungen und die Anerkennung unserer Arbeit!

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Aktuelles aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Prüfungspflichten der Kfz-Händler nach dem Geldwäschegesetz

Die Überprüfung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz rückt mehr und mehr in den Fokus der Behörden. Das Geldwäschegesetz verpflichtet Gewerbetreibende grundsätzlich dazu, Informationen über Kunden zu sammeln, wenn die Gefahr besteht, dass ein Kunde ein Geschäft zur Geldwäsche abschließt.

Seit Anfang des Jahres finden vermehrt Kontrollen statt, ob die Gewerbetreibenden dieser Pflicht nachkommen. Grundsätzlich wird aufgrund der Unkenntnis über die Pflichten dieses Gesetzes noch davon abgesehen, Bußgelder zu verhängen, falls ein Gewerbetreibender seiner Prüfpflicht nicht nachkommt.

Der BVfK hat jedoch Informationen, dass sich dies im Laufe dieses Jahres ändern soll. Aus diesem Grund hat die Rechtsabteilung eine FAQ-Liste zu den wichtigsten Fragen in Bezug zum Geldwäschegesetz erstellt. Hier erfahren Sie unter anderem den Umfang Ihrer Prüfpflichten, welche Geschäfte betroffen sind und was sonst noch zu tun ist.

Zusätzlich sind auch die zuständigen Bezirksregierungen sehr bemüht, die Gewerbetreibenden für diese Pflicht zu sensibilisieren, sodass Ihnen auch hier großzügig Auskunft über Ihre Pflichten gegeben werden solltte. 

Dieser Link führt Sie zu allen aktuellen Rechtsinformationen und FAQs:  BVfK-Rechtsinfos-FAQs  

  Ihre BVfK-Rechtsabteilung

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Gebührenordnung der BVfK-Rechtsabteilung überarbeitet:

Ersteinschätzung bleibt kostenlos, Freibetrag wurde verdoppelt.

Wie Sie erkennen können, haben wir die Tarife übersichtlicher gemacht und verschlampt. Außerdem wurde der Freibetrag auf 100 € per anno verdoppelt und gilt nunmehr auch für alle juristischen Leistungen und nicht zuvor für einen Erstschriftsatz. Wie bisher, so wird es auch weiterhin beliebig oft eine erste Einschätzung geben, die ebenfalls in Mitgliedsbeitrag enthalten ist. 

Allerdings möchten wir Sie bitten, hierfür die Online-Funktion im Mitgliederbereich unserer Website zu nutzen, denn dies erleichtert nicht nur den BVfK-Juristen die Arbeit und beschleunigt somit die Bearbeitung sondern führt auch zu einer sichereren und konkreteren Einschätzung. Hier geht´s zur Online-Anfrage:  https://www.bvfk.de/mein-bvfk/

Die aktuelle Version finden sie über diesen Link:  Gebührenordnung-BVfK-Rechtsabteilung-Stand-2016.pdf

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Auf besonderen Wunsch wiederholen wir diese

WARNUNG: 

ZENTRALES GEWERBEGEGISTER kassiert ab!

Betrüger sind es nicht - meinen jedenfalls Gerichte dann, wenn man bei genauerem Hinschauen und Lesen hätte erkennen können, dass die geforderten 398.88 € im Grunde genommen nur Teil eines Angebotes sind, das lediglich durch Unterschrift des angeschriebenen Kfz-Händlers diesen zur Zahlung verpflichtet.

Die geschickt aufgemachten Schreiben erwecken einen offiziellen behördlichen Charakter - jedenfalls solange man den Bundesadler nicht vom Albanischen Wappentier unterscheiden kann, bzw. einem dies nicht auffällt ...

Daher lautet die heutige Quizfrage:

Wieviele Köpfe hat das Wappentier Deutschlands?

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Termine 2016:

 

17. - 18. März 2016  Deutscher Autorechtstag

Infos und Anmeldung: www.deutscher-autorechtstag.de

 

7. Mai 2016  Großer BVfK-Kongress / Rhein in Flammen